Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrdienste der Firma Fahrdienst Wismar 1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen: Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Leistungen und Angebote der Firma Fahrdienst Wismar, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Diese Geschäftsbedingungen behalten ebenfalls für weitere Geschäftsbeziehungen ihre Gültigkeit, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichungen der Geschäftsbedingungen erfordern die schriftliche Bestätigung durch die Firma Fahrdienst Wismar, ansonsten sind diese unwirksam. 2. Auftragserteilung: Die Angebote der Firma Fahrdienst Wismar sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren. Die Mitarbeiter der Firma Fahrdienst Wismar sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 3. Preise/Zahlungen: Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, auf Grundlage des Angebotes, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gültigen Mehrwertsteuer. Ausnahmen z.B. Shuttleservice bei Firmenfeiern etc. sind dem jeweiligen Angebot / Kostenvoranschlag zu entnehmen. Sonderleistungen werden separat abgerechnet (z.B. Sonderfahrten, Auslagen die im Auftrag und im Namen der zu befördernden Person getätigt wurden, etc.). Die Firma Fahrdienst Wismar hält sich 14 Tage nach Angebotsabgabe an die angebotenen Preise. Sollte nach Auftragsbeginn im Laufe eines Projektes feststehen, dass die angeforderte bzw. vertraglich vereinbarte Dienstleistung erheblich von den bestehenden Verträgen abweicht, ist die Firma Fahrdienst Wismar berechtigt eine Preiskorrektur nach der allgemeinen Preisliste vorzunehmen. Diese kann auch nachträglich gegen Nachweis der erbrachten Leistung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach Auftragserfüllung bzw. durch direkte Zahlung im Fahrzeug. Abweichende Abrechnungsmodalitäten müssen im Vorfeld schriftlich mit Firma Fahrdienst Wismar abgesprochen und entsprechend bestätigt werden. 4. Stornierungen / Absagen von Teilleistungen: Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen von Aufträgen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist Fahrdienst Wismar rechtzeitig zu kontaktieren und über diese Stornierung / Änderung zu informieren um ggf. neue Absprachen zu treffen. Eine Stornierung aus nachvollziehbaren Gründen ist immer kostenlos, sollte allerdings spätestens 3 Tage vor der Fahrt mitgeteilt werden. 5. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss: Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen, sowie weitere Dienstleistungen. Jede Buchung beinhaltet lediglich den Transfer von A nach B und berechtigt unter 7 Personen pro Buchung NICHT zur Alleinfahrt. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals sind zu befolgen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. 6. Terminabhängiger Transfer (Flughafen, Schiffterminals, etc.) Die Firma Fahrdienst Wismar verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in den Buchungsunterlagen angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von der Firma Fahrdienst Wismar nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Die Festlegung der Abholzeiten (zum Flughafen, Schiffsterminal, etc.) für die Fahrgäste obliegt dem Kunden; sie ergibt sich aus der Fahrtzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften. In jedem Fall findet spätestens einen Tag vor Abfahrt ein Telefonat unsererseits mit Ihnen statt, um Fahrzeiten etc. noch einmal zu besprechen bzw. bestätigen. Das Transferfahrzeug (Rückfahrt) wird ca. 30 Min. (Ausstieg, Gepäckabfertigung usw.) nach der Landung für die Rückfahrt bereitgestellt. Sämtliche Modalitäten zur Abholung nach der Landung (z.B. zwingend erforderlich ein Anruf durch den Fahrgast nachdem er sein Gepäck erhalten hat) werden während er Fahrt bzw. am Flughafen durch die Fahrer mitgeteilt. 7. Haftungsbeschränkung Die Firma Fahrdienst Wismar haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Bei Nichteinhaltung von verbindlich zugesagten Fristen und Terminen hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in maximaler Höhe des Nettorechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Leistungen. Die Firma Fahrdienst Wismar haftet jedoch nur für grobes Verschulden. Einflüsse höherer Gewalt, wie Stau, Witterungsbedingungen etc. entfallen der Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis des Fahrdienstes zu bringen. Haftungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bestehen in Höhe der gesetzlichen Höchsthaftungssummen basierend auf der Geschäftsversicherung der Firma Firma Fahrdienst Wismar, sofern diese nicht durch eine andere Versicherung (z.B. Kfz-Versicherung) abgedeckt sind. 8. Schadenanzeige und Verjährung: Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Ansprüche verjähren 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. 9. Allgemeine Bestimmungen: Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Firma Fahrdienst Wismar und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. AGB als Download (PDF): Fahrdienst AGB |